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Patientenverfügung– bestimmen Sie selbst, wie weit die Behandlung geht

Die ist eine schriftliche Erklärung, die Sie jederzeit abgeben können. In ihr ist geregelt, welche medizinischen Entscheidungen durch die behandelnden Ärzte zu treffen sind, wenn Sie Ihren freien Willen aufgrund einer schweren Verletzung, Erkrankung oder eines Komas nicht mehr wirksam erklären können. Hier lässt sich schriftlich festlegen, dass Sie in bestimmten Situationen lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Die Patientenverfügung ermöglicht es dem Bevollmächtigten oder einem Betreuer, Ihre Wünsche gemäß Ihrer schriftlichen Anweisung um- bzw. durchzusetzen.

Wir leiten Ihre Patientenverfügung weiter

Die Patientenverfügung kann nach einer umfassenden ärztlichen Aufklärung und Dokumentation über die Folgen der Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungsmethoden in unserem Notariat erstellt und anschließend in das Patientenverfügungsregister des Österreichischen Notariats eingetragen werden. Die Patientenverfügung verliert ihre Verbindlichkeit acht Jahre nach ihrer Errichtung. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:

  • Das Formular, welches Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt haben
  • Arbeitsbehelf zum Formular Patientenverfügung
  • Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität

Der Lichtbildausweis dient zum Nachweis Ihrer Identität zur Registrierung der Patientenverfügung. Hierzu eignet sich sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass oder Führerschein.

Übernehmen Sie Verantwortung und entlasten Sie Ihre Angehörigen

Kein Mensch beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Schwere Krankheiten, Verletzungen oder gar ein Koma nehmen Ihnen jedoch die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung mitzuteilen. Sollten Sie also lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, so empfiehlt sich unbedingt das Erstellen einer Patientenverfügung – und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem Sie noch vollständig am Leben teilhaben. Geben Sie die Verantwortung nicht in andere Hände und entlasten Sie Ihre Angehörigen. Die Entscheidung zu fällen, lebenswichtige Maschinen abzustellen, die Sie am Leben erhalten, ist für viele Angehörige nur schwer zu ertragen. Haben wir Sie überzeugt? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Langenlois bei Krems.

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