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Notariat in Langenlois – Verlassenschaften/ ErbschaftenHerr Mag. Gerhard Fiegl ist Ihr Experte für das Verlassenschaftsverfahren.

Der Tod eines nahen Angehörigen ist für die Hinterbliebenen ein Schicksalsschlag, der nur schwer zu ertragen ist. Neben der Trauer, die zu bewältigen ist, kommt eine Reihe von Formalitäten auf die Hinterbliebenen zu. Zu den ersten Schritten zählt die Todesfallaufnahme, die unser Notariat in Langenlois durchführt.

Bei diesem geht es um die erste Erhebung aller näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind. Zu diesem Anlass werden die Angehörigen geladen, die über die persönliche und vermögensrechtliche Situation des Verstorbenen Auskunft geben können. Im Zentrum stehen insbesondere die genauen Daten der nächsten Verwandten, um eventuell vorhandene Urkunden bezüglich letztwilliger Anordnungen nach dem Todesfall und um das Vermögen des Verstorbenen. Das Verlassenschaftsverfahren endet mit einem Einantwortungsbeschluss, in dem festgehalten wird, wie die Erbschaft aufzuteilen ist.

Diese Unterlagen benötigt das Notariat für die Todesfallaufnahme

Zur Todesfallaufnahme ist es unverzichtbar, sämtliche Unterlagen für die erste Erhebung aller näheren Umstände für das Verlassenschaftsverfahren mitzubringen. Nachfolgend hat unser Notariat die wichtigsten Unterlagen übersichtlich aufgelistet:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen
  • Testamente, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachverwalter
  • Todesfallkosten, Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen
  • Sparbücher (im Original)
  • Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge)
  • Schließfächer und Safes, Lebensversicherungen und Sterbeversicherungen
  • Bausparverträge, Depotkonten, Wertpapiere
  • Auflistung der Schulden mit Belägen
  • bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte, Waffennummer
  • Liegenschaften (Grundbuch und Einlagezahl)
  • Fahrzeuge (Zulassungsschein bzw. Typenschein)

Bei der Aufstellung der nächsten Angehörigen wie Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister sind die Namen, Adressen und Geburtsdaten aufzunehmen. Testamente, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sind im Original vorzulegen.

Für die Todesfallkosten sind entsprechende Belege nötig, zum Beispiel Rechnungen des Bestattungsunternehmens, Auftragsbestätigung für den Grabstein, Trauermahl, Grabschmuck, Grabpflege sowie Todesanzeige. Für Gehaltskonten, Bausparverträge und Depotkonten ist die Vorlage der letzten Auszüge ausreichend.

Das erfahrene und kompetente Team unseres Notariats setzt alles daran, dass die Erbschaft so schnell wie möglich geregelt wird. Nehmen Sie jetzt telefonisch oder online Kontakt zu uns auf, wenn Sie einen Beratungstermin wünschen.

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