Vom Kaufvertrag des Hauses bis zur Treuhandschaft
Rechtsgültige Verträge erfordern Fachwissen, um dauerhaft Bestand zu haben. Hier müssen Formalitäten eingehalten und weitere Schritte eingeleitet werden. Aus diesem Grund ist der Kaufvertrag eines Hauses generell von einem zugelassenen Notar zu beurkunden. Hierbei wird sichergestellt, dass eine kompetente Beratung und Aufklärung über die Rechtsfolgen stattfindet.
Anders als bei Rechtsstreitigkeiten wird bei der notariellen Beurkundung die beste Lösung für alle Beteiligten erarbeitet. Der Notar nimmt Einsicht ins Grundbuch, erstellt den Kaufvertrag für Haus und/oder Grundstück, führt die Lastenfreistellung und die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch durch.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung über die unterschiedlichen Verträge und Leistungen:
- Kaufvertrag für Haus und/oder Grundstück
- Treuhandschaft
- Schenkung und Übergabe
- Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag
Kaufverträge für Grundstücke und Immobilien werden in der Regel durch einen von der Bank bereitgestellten Kredit finanziert. Als Treuhänder übernehme ich die Vermögenswerte und trage somit zum Schutz beider Vertragspartner bei. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen zu einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind. Für die Verwaltung der Treuhandgelder steht eine Spezialbank, die Notartreuhandbank (NTB), zur Verfügung.
Schenkung und Übergabe
Bei Schenkungen und Übergaben stehen nicht nur familiäre Fragen im Vordergrund, hier geht es auch um Erbrecht, Zivilrecht, Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. So fällt bei der Weitergabe von Immobilien die Grunderwerbssteuer an.
Zudem muss das Schenkungsmeldegesetz beachtet und die gesetzliche Meldung an das Finanzamt durchgeführt werden. In unserem Notariat schenken wir allen Vorschriften die nötige Aufmerksamkeit und bedenken auch die Absicherung des Übergebers bezüglich Wohnungsrecht, Ausgedinge, Pflichtteilsverzichtsverträgen und vieles mehr.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Während das Eherecht gesetzlich geregelt ist, können Lebensgemeinschaften durch entsprechende Partnerschaftsverträge autonom gestaltet werden. Dies regelt komplexe rechtliche Fragen, sollte die Partnerschaft aufgelöst werden. Zudem ist zu bedenken, dass das Erbrecht des Lebensgefährten testamentarisch abzusichern ist, da ansonsten Anverwandte bis zur Linie der Urgroßeltern als Erben gelten.
Im Rahmen des Ehegüterrechts ist es ebenfalls möglich, spezielle Vereinbarungen über die vermögensrechtliche Situation zwischen den Ehepartnern zu treffen. Diese sind gerade im Falle einer Scheidung von höchster Bedeutung. Lassen Sie sich notariell beraten und vereinbaren Sie einen Termin mit der renommierten Kanzlei von Mag. Gerhard Fiegl in Langenlois bei Krems in Niederösterreich.