Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Testament in Langenlois errichten lassen
Frühzeitig an die Vererbung des Vermögens denken.

Mit einem Testament, das Notar Mag. Gerhard Fiegl aufsetzt, regeln Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten. Diese letztwillige Verfügung ist eine schriftliche Erklärung, welche die Aufteilung des Vermögens und der Habseligkeiten nach Eintritt des Todes regelt.

Sie können sich für einen Universalerben entscheiden oder den Nachlass auf verschiedene Personen oder Institutionen aufteilen. Vielleicht möchten Sie entfernte Verwandte oder Freunde bedenken, die Ihnen am Herzen liegen? Mit einer letztwilligen Verfügung entscheiden Sie, wo und wie der Nachlass letztendlich eingesetzt wird. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, ein verfasstes Testament zu widerrufen oder abzuändern. Gültig ist immer das Testament, das zuletzt verfasst wurde.

Notarielles Testament – den letzten Willen festhalten

Immer wieder kommt es vor, dass eigenhändig verfasste Testamente angefochten und sogar für ungültig erklärt werden. Falls Sie dies bereits im Vorfeld vermeiden und gerichtliche Streitigkeiten unter den Erben verhindern möchten, ist eine von einem Notar errichtete letztwillige Verfügung erforderlich.

Mag. Gerhard Fiegl ist Spezialist für die Errichtung letztwilliger Anordnungen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und weiß, worauf es bei einem Testament ankommt. Jede letztwillige Verfügung, die wir für und mit unseren Klienten erstellen, wird von uns im elektronischen, zentralen Testamentsregister erfasst. Auf diese Weise sind eine sichere Verwahrung und das rasche Auffinden der letztwilligen Anordnung nach dem Todesfall sichergestellt.

Ausführliche Beratung durch den Notar – Terminanfrage

Sie möchten Ihre Nachlassregelung notariell beurkunden lassen? Dann vereinbaren Sie jetzt telefonisch oder online einen Termin mit unserem Notariat. Wir stellen sicher, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei formuliert ist und das Testament nicht verloren geht.

Wichtiger Hinweis: Bitte denken Sie daran, einen Lichtbildausweis zum Nachweis – den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein – Ihrer Identität mitzubringen.

Ebenso zuverlässig stehen wir Ihnen außerdem zur Verfügung, sollte es unter anderem um Verlassenschaften, Verträge oder Vorsorgevollmachten gehen.

Zum Seitenanfang