Mit einem Testament regeln Sie Ihre Erbfolge
bereits zu Lebzeiten
Wer seinen Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln möchte, der entscheidet sich für ein Testament. Dabei ist es gar nicht wichtig, wie groß oder klein Ihr Vermögen ist. Diese letztwillige Verfügung ist eine schriftliche Erklärung, welche die Aufteilung des Vermögens und der Habseligkeiten nach Eintritt des Todes regelt.
Hierbei können Sie sich sowohl für einen Universalerben entscheiden, oder den Nachlass auf verschiedene Personen oder Institutionen aufteilen.
Selbstverständlich besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit, ein verfasstes Testament zu widerrufen oder abzuändern. Gültigkeit hat immer das Testament, das als letztes verfasst wurde.
Notarielles Testament – wir halten Ihren letzten Willen fest
Immer wieder kommt es vor, dass eigenhändig verfasste Testamente angefochten und im schlimmsten Fall für ungültig erklärt werden. Möchten Sie dies bereits im Vorfeld vermeiden und gerichtliche Streitigkeiten unter den Erben verhindern, dann entscheiden Sie sich für eine letztwillige Verfügung, die ein Notar für Sie verfasst. Mag. Gerhard Fiegl ist Spezialist für die Errichtung letztwilliger Anordnungen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen und weiß, worauf es bei einem Testament ankommt. Jede letztwillige Verfügung, die wir für und mit unseren Klienten erstellen, wird von uns im elektronischen, zentralen Testamentsregister erfasst. Auf diese Weise wird eine sichere Verwahrung und das rasche Auffinden der letztwilligen Anordnung nach dem Todesfall sichergestellt.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Notariat
Möchten Sie Ihre "eigenhändige" letztwillige Anordnung bzw. Testament registrieren und hinterlegen lassen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Langenlois bei Krems.
Bitte denken Sie daran, einen Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität mitzubringen. Hierbei kann es sich um Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein handeln. Rufen Sie uns an oder treten Sie über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.