Patientenverfügung – bestimmen Sie selbst, wie weit die Behandlung geht
Wir leiten Ihre Patientenverfügung weiter
Die Patientenverfügung kann nach einer umfassenden ärztlichen Aufklärung und Dokumentation über die Folgen der Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungsmethoden in unserem Notariat erstellt und anschließend in das Patientenverfügungsregister des Österreichischen Notariats eingetragen werden. Die Patientenverfügung verliert ihre Verbindlichkeit acht Jahre nach ihrer Errichtung. Sollten Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:
- Das Formular, welches Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt haben
- Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität
Der Lichtbildausweis dient zum Nachweis Ihrer Identität zur Registrierung der Patientenverfügung. Hierzu eignet sich sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass oder Führerschein.
Übernehmen Sie Verantwortung und entlasten Sie Ihre Angehörigen
Kein Mensch beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Schwere Krankheiten, Verletzungen oder gar ein Koma nehmen Ihnen jedoch die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung mitzuteilen. Sollten Sie also lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, so empfiehlt sich unbedingt das Erstellen einer Patientenverfügung – und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem Sie noch vollständig am Leben teilhaben. Geben Sie die Verantwortung nicht in andere Hände und entlasten Sie Ihre Angehörigen. Die Entscheidung zu fällen, lebenswichtige Maschinen abzustellen, die Sie am Leben erhalten, ist für viele Angehörige nur schwer zu ertragen. Haben wir Sie überzeugt? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Langenlois bei Krems.