Erteilen Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht
Wer soll Sie im Falle einer Geschäftsunfähigkeit vertreten?
Die Geschäftsunfähigkeit, meistens begründet in einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, hat für Sie gravierende Folgen. Damit in Ihrem Sinne entschieden wird, ist es ratsam, einer Vertrauensperson rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht auszuhändigen. Auch das Abfassen dieser Bevollmächtigung unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Als renommierter Notar mit langjähriger Erfahrung kenne ich mich mit diesen Erfordernissen bestens aus und stelle diese Vollmacht gerne für Sie aus. In einem persönlichen Beratungstermin können wir die Einzelheiten ausführlich erörtern. Bitte bringen Sie zu diesem Termin einen Lichtbildausweis zum Nachweis Ihrer Identität mit. Hierbei kann es sich um Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihren Führerschein handeln.
Wir beraten Sie gerne und leiten die gewünschten Schritte ein
Mit der schriftlichen Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie in allen Vermögensangelegenheiten vertritt. Zudem erhält die Person den Auftrag, im Spital gegenüber Ärzten bezüglich Ihrer anstehenden Behandlungen und Operationen zu entscheiden. Gleiches gilt für Ihre Unterbringung in einem Pflegeheim. Des Weiteren vertritt der Bevollmächtigte Sie im Alltag vor Behörden und Gerichten. Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten. Ihr Notar Mag. Gerhard Fiegl in Langenlois/Niederösterreich ist mit seinem Team gerne für Sie da.