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Beglaubigung und Beurkundung

Im Rechtsverkehr spielen die Richtigkeit von Urkunden und die Echtheit von Unterschriften eine große Rolle. In vielen Fällen wird hierfür eine besondere Form verlangt. Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist die Feststellung dieser Tatsachen durch einen Notar. Mit der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einem Notar unterschrieben hat. Die Beglaubigung hat besondere Beweiskraft und dient der Rechtssicherheit.

Mitzubringende Dokumente zur Beglaubigung diverser Urkunden:

  • Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • das zu unterschreibende Originaldokument
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