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Mag. Gerhard Fiegl –  Ihr Notar für Verlassenschaften nach Todesfall

Der Tod eines nahen Angehörigen ist für die Hinterbliebenen oftmals ein Schicksalsschlag, der nur schwer zu ertragen ist. Neben der Trauer, die zu bewältigen ist, kommen nun noch eine Reihe von Formalitäten auf die Hinterbliebenen zu. Zu den ersten Schritten zählt die Todesfallaufnahme. Hierbei geht es um die erste Erhebung aller näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind.  Zu diesem Anlass werden die Angehörigen geladen, die über die persönliche und vermögensrechtliche Situation des Verstorbenen Auskunft geben können. 

Hierbei geht es insbesondere um die genauen Daten der nächsten Verwandten, um eventuell vorhandene Urkunden bezüglich letztwilliger Anordnungen nach dem Todesfall und um das Vermögen des Verstorbenen.

Das Verlassenschaftsverfahren endet mit einem Einantwortungsbeschluss, in dem festgehalten wird, wie die Erbschaft aufzuteilen ist.


Relevante Unterlagen zur Todesfallaufnahme

Zur Todesfallaufnahme ist es unverzichtbar, sämtliche Unterlagen für die erste Erhebung aller näheren Umstände für das Verlassenschaftsverfahren mitzubringen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Unterlagen übersichtlich für Sie aufgelistet:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen
  • Testamente, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Sachverwalter
  • Todesfallkosten, Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen
  • Sparbücher (im Original)
  • Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge)
  • Schließfächer und Safes, Lebensversicherungen und Sterbeversicherungen
  • Bausparverträge, Depotkonten, Wertpapiere
  • Auflistung der Schulden mit Belägen
  • bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte, Waffennummer
  • Liegenschaften (Grundbuch und Einlagezahl)
  • Fahrzeuge (Zulassungsschein bzw. Typenschein)
Bei der Aufstellung der nächsten Angehörigen wie Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister sind die Namen, Adressen und Geburtsdaten aufzunehmen. Testamente, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sind im Original vorzulegen.

Für die Todesfallkosten sind entsprechende Belege vorzulegen, zum Beispiel Rechnungen des Bestattungsunternehmens, Auftragsbestätigung für den Grabstein, Trauermahl, Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige etc. Für Gehaltskonten, Bausparverträge und Depotkonten ist die Vorlage der letzten Auszüge ausreichend.

Als renommierte Kanzlei in Langenlois setzen wir alles daran, dass die Erbschaft so schnell wie möglich geregelt wird. Rufen Sie uns an oder treten Sie über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

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